Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat hierzu im Februar 2017 ein fächerübergreifendes wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte den G-BA mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz seinerzeit beauftragt, die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln. Ziel ist dabei, dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung besser als bisher gerecht zu werden und eine flächendeckend wohnortnahe wie auch bedarfsgerechte Versorgung weiter zu fördern.
Ziele
Bei der Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen sollen die demografische Entwicklung sowie die Sozial- und Morbiditätsstruktur berücksichtigt werden. Mit dem Ziel, diesen komplexen gesetzlichen Auftrag auf einer validen Grundlage unter Einbezug umfassender und aktueller Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxis umsetzen zu können, wurde ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das sich mit allen relevanten Fragestellungen beschäftigt.
Inhalte des Gutachtens
Unter der Konsortialführung des Fachbereiches Health Services Management, Ludwig-Maximilians-Universität München hat das Konsortium der Gutachter hierzu ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung vorgelegt.
Das Gutachten gliedert sich in die folgenden Teile:
- Der Teil A umfasst die Bewertung des Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung und der bisherigen Instrumente der Bedarfsplanung.
- Im Teil B des Gutachtens wird die Ermittlung des Versorgungsbedarfs der Bevölkerung und dessen Übersetzung in Arztkapazitäten geprüft.
- Der Teil C des Gutachtens untersucht, wie die räumliche Verteilung der vertragsärztlichen Versorgungsangebote strukturiert werden kann.
- Der Teil D geht der Frage nach, wie die Planungssystematik die unterschiedlichen Versorgungsangebote abbilden kann.
- Der Teil E umfasst einen internationalen Vergleich von Systemen der ärztlichen Kapazitäts- und Verteilungsplanung und schlägt Best-Practice-Beispiele vor.
- Der Juristische Teil F des Gutachtens analysiert rechtliche Fragen der Bedarfsplanung.nach oben
Institutionen
Das Konsortium der Gutachter besteht aus den folgenden Institutionen und Einrichtungen:
- Ludwig-Maximilians-Universität München, Fachbereich Health Services Management (Konsortialführung)
- WIG2-Wissenschaftliches Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung Leipzig
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, GeoHealth Centre/Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit
- Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine
- Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik München
- 37 Grad Analyse und Beratung GmbH Köln