Vertrauensstelle
In den Forschungsprojekten des Fachbereichs Health Services Management werden unter anderem Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen analysiert. Hierbei handelt es sich um Abrechnungsdaten aus den Bereichen der ambulanten und stationären Versorgung, Arzneimitteldaten, Heil-und Hilfsmittel, Reha und Pflege. Die in den Routinedaten enthaltenen Behandlungen und Leistungen von Patienten ermöglichen eine umfängliche Betrachtung von Krankheitsverläufen über längere Zeiträume sowie durch verschiedene Leistungserbringer und damit über Sektorengrenzen hinweg.
Die Übermittlung der zu den Sozialdaten zählenden Routinedaten ist nach §75 Abs. 1 SGB X für Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung im Sozialleistungsbereich zulässig. Da in einzelnen Projekten eine Zusammenführung von mehreren Datenaufgriffen und/oder Datenlieferanten stattfindet, ist in diesen Fällen eine Anonymisierung der Daten von Seiten der Datenlieferer nicht sinnvoll oder möglich. Aus diesen Gründen wurde die Vertrauensstelle als Datentreuhändler etabliert.
Mit dem Einsatz der Vertrauensstelle kann der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet und der Eingriff in die Rechte der Betroffenen minimiert werden. Die Vertrauensstelle übernimmt die Pseudonymisierung bzw. erneute Pseudonymisierung ("doppelte Pseudonymisierung") der Routinedaten bevor diese an die auswertende Stelle weitergeleitet werden. Pseudonymisieren, also das Ersetzen von Identifikationsmerkmalen durch ein Kennzeichen, erfolgt zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Die Vertrauensstelle ist räumlich, technisch und personell von der auswertenden Stelle getrennt.