Health Services Management
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Vorstellung des Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung unter Konsortialführung des Fachbereichs HSM im Gemeinsamen Bundesausschuss

15.10.2018

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beauftragt, die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln. Ziel ist dabei, dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung besser gerecht zu werden und eine wohnortnahe wie auch bedarfsgerechte Versorgung zu fördern.

Auftragsgemäß sollen bei der Festlegung der Verhältniszahlen die demografische Entwicklung sowie die Sozial- und Morbiditätsstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Um den gesetzlichen Auftrag unter Einbezug umfassender wissenschaftlicher Erkenntnisse umsetzen zu können, wurde nach einem europaweiten Vergabeverfahren ein wissenschaftliches Gutachten unter der Konsortialführung des Fachbereichs Health Services Management der Ludwig-Maximilians-Universität München in Auftrag gegeben, das sich mit allen relevanten Fragestellungen beschäftigt.


Das Gutachten wurde am 15.10.2018 im Rahmen einer Veranstaltung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung und den Vorträgen finden Sie auch auf den Seiten des G-BA.