Leonie Sundmacher in den Expertenrat des Innovationsausschusses berufen
Heute hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses, in den Leonie Sundmacher berufen wurde, konstituiert.
18.01.2016
Heute hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses, in den Leonie Sundmacher berufen wurde, konstituiert.
Quelle: BMG/Schinkel
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen. Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Millionen Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.“
Der Expertenbeitrat unterstützt den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Durchführung der Förderung aus dem Innovationsfonds. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Er dient dazu, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2019 zu fördern.
Ziel des Innovationsfonds ist die Weiterentwicklung der Versorgung. Es sollen gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Daher sollen auch insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die GKV-Versorgung unterstützt werden.