„Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“ unter Konsortialführung des Fachbereichs HSM veröffentlicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20.September 2018 beschlossen, den Endbericht „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“, Fassung vom 12. Juli 2018 gemäß der Anlage, abzunehmen.
20.09.2018
Verfasser ist das Konsortium der Gutachter, bestehend aus den folgenden Instituten und Einrichtungen:
-Ludwig-Maximilians-Universität München, Fachbereich Health Services Management (Konsortialführung)
-WIG2-Wissenschaftliches Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung Leipzig
-Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, GeoHealth Centre/Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit
-Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine
-Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik München
-37 Grad Analyse und Beratung GmbH Köln
Weitere Informationen:
Die Mitteilung und das Gutachten zum Download hierzu finden Sie auf den Seiten des GBA:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3493/
Eine Zusammenfassung als pdf zum Download finden Sie hier
Nähere Informationen über das Gutachten finden Sie auch auf unseren Forschungsseiten:
https://www.hsm.bwl.uni-muenchen.de/forschung/abgeschlossene-forschung/gutachten/index.html