Überlegungen des Expertenbeirats zu Anträgen im Rahmen des Innovationsfonds
Autoren/Herausgeber: |
Blettner, M. Sundmacher, L. Dierks, M. Donner-Banzhoff, N. Hertrampf, K. Klusen, N. Köpke, S. Masanneck, M. Pfaff, H. Richter, R. |
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Erschienen: | 2018 |
Publikationsart: | Articles in Refereed Journals (National) |
erschienen in: | Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ) |
Zusatzinformation: | https://doi.org/10.1016/j.zefq.2018.01.004 |
Zusammenfassung
Der Innovationsfond schafft Anreize zur Entwicklung und Erprobung von Versorgungsinnovationen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung der Versorung in Deutschland. Über einen Zeitraum von zunächst vier Jahren (2016-19) werden jährlich 300 Millionen Euro für Projekte zu "Neuen Versorgungsformen" und zur "Versorungsforschung" bereitgestellt. Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufene zehnköpfige Expertenbeirat begutachtet in einem formalisierten Verfahren alle Anträge anhand verschiedener Kriterien auf wissenschaftliche Güte, Innovationsgehalt, Versorgungsrelevanz und Implementierbarkeit. Das vorliegende Diskussionspapier legt wichtige Überlegungen zur Antragstellung und Begutachtung dar und stellt diese zur Diskussion.